FAQ (Häufig gestellte Fragen)
- Welche Kosten entstehen dem Kläger?
- Keine. Sämtlichen Verfahrenskosten werden vom Prozessfinanzierer übernommen. Dafür erhält er Im Falle einer erfolgreichen Klage eine zuvor vereinbarte Beteiligung am Streitwert.
- Wer kann eine Prozesskostenfinanzierung abschließen?
- Prinzipiell jeder mit berechtigtem Anspruch, insofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ist diese nicht ausreichend?
- Leider nein. Hiermit können Sie sich in der Regel lediglich gegenüber Ansprüche Anderer absichern. Das Führen von Prozessen ist damit nicht möglich.
- Wem obliegt die Prozessführung?
- Allein dem Anwalt Ihres Vertrauens. Haben Sie sich bereits für einen Rechtsberater entschieden, kann dieser sie gerne weiter Betreuen. Sollten Sie sich noch keine Auswahl getroffen haben, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.