Geschichte der Prozesskostenfinanzierung
Die Geschichte der Prozesskostenfinanzierung ist eine Geschichte der zwangsläufigen Notwendigkeiten. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kristallisierte sich in den USA heraus, dass Gerichtsprozesse für finanzschwache Personen oder Unternehmen ein immenses Risiko darstellen können. Nachdem sich potentielle Gebühren für ein Gerichtsverfahren in astronomische Höhen schraubten, stellten diese eine Hindernis für finanzschwächere Kläger dar.
Kosten, die bei jedem Prozess entstehen, aber nur für die Wenigsten tragbar sind, waren somit die Ursache, im Zweifel lieber auf sein Recht zu verzichten.
Diesem Dilemma musste schnell entgegengewirkt werden, woraus sich alsbald die Prozesskostenfinanzierung entwickelte. Mithilfe einer zuvor vereinbarten Erfolgsbeteiligung konnte das Risiko des Klägers so minimiert werden. Die Folge daraus: ausstehenden Prozessen konnte nun gelassen entgegengesehen werden, da der finanzielle Druck wegfiel.
Seit Mitte der 90`er Jahre gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung nun auch in Deutschland, denn der Bedarf ist enorm:
Nach Schätzungen deutscher Unternehmen beträgt das Volumen der (erfolgsversprechenden) nicht geführten Gerichtsprozesse in der Bundesrepublik rund 2 Milliarden Euro. Pro Jahr!
Der Grund hierfür ist simpel: viele Einzelpersonen oder Unternehmer scheuen das Risiko einer möglichen Niederlage vor Gericht und den daraus resultierenden Gerichtskosten. Eigener Anwalt, Anwalt der Gegenseite, Prozesskosten, dies kann sich schnell auf mehrere 10.000 € summieren, denn:
Recht haben bedeutet nicht zwangsläufig Recht bekommen!