Leistungen eines Prozessfinanzierers
Vor Aufnahme des Verfahrens
- kostenfreie Prüfung des Anspruchs
- kostenfreie Bonitätsprüfung des Gegners
- Vorauszahlung für eigene Rechtsanwaltsgebühren, Verfahrenskosten, gerichtlichen Gutachten, etc.
- Übernahme der Prozesskosten für alle Gerichtsinstanzen und mögliche vorgerichtliche Verfahren
Nach Abschluss des Verfahrens:
- etwaige Kosten der gegnerischen Seite
- Gerichts-/Verfahrenskosten
- Vollstreckungskosten in das Vermögen Ihres Gegners
Auch beim Ausbleiben des Prozesserfolges erfolgt keine Rückforderung!