Voraussetzungen für eine Prozesskostenfinanzierung
Aufgrund unserer Erfahrung aus der Vermittlung von Verträgen, sind die Voraussetzungen zum Abschluss der Prozesskostenfinanzierung unterschiedlicher Natur.
Prinzipiell jedoch gilt:
- es muss ein realer Anspruch bestehen
- eine Bonität des Beklagten muss bestehen
- der Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben
- der Streitwert muss eine gewisse Mindesthöhe erreichen
Egal ob Privat- oder juristische Person - gleiches Recht für Alle!