Vorteile für den Kläger (Anspruchinhaber)
a) Privatpersonen
Weshalb viele Einzelpersonen bislang die Risiken eines Prozesses gegen finanzstarke, schier übermächtige Unternehmen scheuten, ist hauptsächlich auf drei Faktoren zurück zu führen:
- die Erfolgswahrscheinlichkeit den Prozess zu gewinnen
- das individuelle Risikoverhalten des Klägers
- die Ausstattung mit finanziellen Mitteln
Die Unterstützung des Klägers mithilfe der Prozesskostenfinanzierung wirkt dem entgegen. In der Folge daraus entfallen diese Risiken für den Kläger. Ein Prozess ist nun kein unabwägbares, finanzielles Risiko. Im Gegenteil:
Gewinnen Sie, erhält das Prozesskostenfinanzierungsunternehmen eine zuvor vereinbarte, prozentuale Beteiligung am Streitwert.
Verlieren Sie, trägt das Prozesskostenfinanzierungsunternehmen sämtliche Kosten des Verfahrens. Auch die der gegnerischen Seite.
Sie gewinnen somit immer!
b) Unternehmen
Die Prozesskostenfinanzierung ist ein geeignetes Mittel zum Ausschluss des Kostenrisikos bei Gerichtsprozessen - unabhängig von der unternehmerischen Liquidität. Des Weiteren verbessert sie die Passivseite Ihrer Bilanz, da Rückstellungen für eventuelle anfallende Prozesskosten nun nicht länger vonnöten sind.
Denn: unabhängig vom Ausgang des Prozesses werden die Kosten von der gegnerischen Seite, bzw. vom Prozesskosten finanzierenden Unternehmen, getragen. Somit können Sie Ihr Kapital weiterhin dort einsetzen wo es Notwendig ist: in der eigenen Geschäftstätigkeit!
Eine Niederlage vor Gericht bedeutet keine Schwächung der Bilanz!